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Kinderarmut im Kanton Zürich?

Bereits zum zweiten mal veröffentlicht map-F einen Bericht zu den Auswirkungen der Sozialhilfegesetzänderung im Kanton Zürich per März 2018. Map-F ist ein unabhängiger Verein, der vollumfänglich durch Mitgliederbeiträge sowie Spenden finanziert wird. Nebst der Geschäftsleitung engagiert sich der Vereinsvorstand auf freiwilliger Basis. Als Kooperationspartner mit je einer Vertretung im Vereinsvorstand sind die drei Organisationen Freiplatzaktion Zürich, das Solidaritätsnetz (Solinetz) Zürich und die SP Stadt Zürich. 

 

Der Fokus des Berichts von map-F liegt auf den Auswirkungen des Sozialhilfestopps vom 1. März 2018 auf vorläufig aufgenommene Kinder und Jugendliche. "Kinder und Jugendliche stellen einen besonders verletzlichen Teil der Bevölkerung dar, deren spezifischer Schutz und Entwicklungsförderung in der Bundesverfassung verankert ist (Art. 11 BV). Die 1997 von der Schweiz ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention unterstreicht, dass alle Kinder zudem von Diskriminierung zu schützen sind und für alle unabhängig vom Aufenthaltsstatus die Kinderrechte Anwendung finden." steht in der Einleitung. Es wird darauf hingewiesen, dass der ausbezahlte Grundbedarf in zahlreichen Gemeinden so tief ist, dass es für die Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum mehr reicht, in einigen Gemeinden mussten Betroffene von Wohnungen in Kollektivunterkünfte umziehen, gestrichene Beiträge für Integrationsprogramme in etlichen Gemeinden erschweren den Zugang zu Deutschkursen oder beruflichen Integrationsprogrammen. Die soziale und berufliche Integration der Betroffenen sei erschwert. 

 

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 an der Urne entschieden, dass vorläufig Aufgenommene von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden und die massiv tiefere Asylfürsorge erhalten. Der Entscheid wurde per 1. März 2018 umgesetzt. Im Bericht wird festgehalten, dass mit dem Ausschluss aus der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Personen es sich nicht nur um eine Kürzung von Unterstützungsleistungen, sondern um einen Systemwechsel handle. Eine Personengruppe, die mehrheitlich für immer in der Schweiz bleibe, werde neu nach einem System unterstützt, das bisher nur als Übergangslösung zum Einsatz kam: sie war für die Unterstützung von Asylsuchenden für die Dauer ihres Asylprozesses gedacht. 

 

Laut SEM sind über 60% der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig aufgenommenen Personen unter 26 Jahre alt. Mit Verweis auf Dr. jur. Pascal Coullery wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Kürzung der Unterstützung für eine Personengruppe nicht gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) verstösst. 

 

Der Bericht hält fest, dass die Asylfürsorge ungenügend definiert ist - auf Kosten des Wohls aller Betroffenen und inbesondere jenem von Kindern. 

 

Im Verlauf der Abstimmung wurde darauf hingewiesen, dass die massiven Kürzungen mit dem Wechsel von der Sozialhilfe zu der Asylfürsorge, einen Anreiz schaffe den Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Das Gegenteil scheint nun der Fall zu sein. Der Wechsel von Wohnungen in Kollektivunterkünfte führt zu einer schlechteren sozialen Integration und zu einem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt.

 

"Jugendliche berichten gegenüber map-F,  dass Lehrbetriebe, bei denen sie sich bewerben, sie aufgrund ihres Status ablehnen". Eine Erfahrung welche ich leider auch in meiner Tätigkeit oft feststelle. Der Ausweis F und die vorläufige Aufnahme verunsichert potentielle Arbeitgebende. 

 

Der Bericht zieht folgende Schlussfolgerungen: (Auszug)

 

Dieser Bericht zeigt auf, dass die Asylfürsorge für Kinder und Jugendliche Rahmenbedingungen schafft, welche das Kindeswohl und die Kinderrechte gefährden sowie ihre persönliche Entwicklung beeinträchtigen. 

 

Wir konnten in diesem Bericht aufzeigen, dass bereits die SoKo-Empfehlungen für die Höhe der Asylfürsorge eine gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige wirtschaftliche Unabhängigkeit vorläufig Aufgenommener verunmöglicht. Dass auf Grund der Gemeindekompetenzen bei Asylfürsorge diese Empfehlungen in zahlreichen Gemeinden weiter unterschritten werden, sichert Betroffenen grad noch ihr Überleben, von Integrationsmöglichkeiten kann jedoch nicht die Rede sein. 

 

Dies wiederspricht dem gesetzlichen Integrationsauftrag sowie den Zielen der Integrationsagenda des Bundes, welche die Kantone beauftragt in die berufliche und soziale Integration auch von vorläufig Aufgenommenen, insbesondere vor und nach der obligatorischen Schulzeit zu investieren. 

 

Die geschilderten Fälle aus der Beratungspraxis von map-F zeigen die unmittelbaren Folgen der Asylfürsorge auf Kinder und Jugendliche auf:

  • psychische Belastung durch den unsicheren Status, einengende Wohnverhältnisse und finanzielle Sorgen
  • Belastung des Familiensystems
  • Beeinträchtigung der physischen Gesundheit durch mangelnde Ernährung und fehlende Bewegungsmöglichkeiten
  • Sozialer Ausschluss durch die finanziellen Hürden beim Zugang zu Freizeitangeboten und unerschwinglichen Transportkosten
  • Erschwerte Umstände, um sich auf die Schule zu konzentrieren
  • Hürden beim Berufseinstieg durch erschwerten Zugang zu post-obligatorischer Bildung und Berufsintegrationsprogrammen sowie erschwerende Voraussetzungen beim Wohnen und der finanziellen Situation.
  • Ungleichbehandlung von MNA aufgrund ihres Status innerhalb derselben Institution und allgemeiner Leistungsabbau in der Betreuung und Versorgung dieser Jugendlichen

Ich habe mir erlaubt hier einige mir wichtig erscheinenden Aussagen des Berichts wiederzugeben. Der gesamte Bericht: http://map-f.ch/wp-content/uploads/2019/04/Bericht-map-F_Kinder-und-Jugendliche-2.pdf?fbclid=IwAR3tA1THaB1Cx2L7aRiIgpAkVVlh3T2JHaiS197tlGi-lmvrVlPdF9Db7xU

 

Am 19. Mai 2019 stimmt die Berner Stimmbevölkerung über das revidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern ab. Bei einem JA würde der Grundbedarf insgesamt um 8 Prozent gekürzt, für einzelne Personengruppen bis zu 30 Prozent. Sanktion statt Motivation!

 

Am 20 Oktober 2019 wählt die Schweizer Bevölkerung ein neues Parlament. Auch da hat es die Bevölkerung in der Hand, in welche Richtung es in Sachen Sozialabbau gehen soll.

 

* Auch veröffentlicht auf:

 

Vimentis:

https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/kinderarmut-im-kanton-zuerich/

 

auf meiner Politiker Facebookseite:

https://www.facebook.com/Piratenpolitiker/posts/435012167328887