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Wieso die Überbrückungsrente keine Entlassungsrente ist

Über 60-jährige Ausgesteuerte sollen bis zur Pensionierung eine Überbrückungsrente erhalten. Der Bundesrat will ihnen so den Gang zur Sozialhilfe ersparen.

Mit der vom Parlament gutgeheissenen Überbrückungsrente, sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose, möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Dies als ein Teil der Massnahmen gegen die Altersarmut. Ausser der Überbrückungsrente benötigt es weitere Handlungen um die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu erhalten und zu verbessern. Die Überbrückungsrente richtet sich nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistung. 

Priorität muss der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit haben. Damit aber ein gewisser Personenkreis nicht in die Sozialhilfe und somit die Altersarmut abrutscht, benötigt es die Überbrückungsrente dringend.

Die Überbrückungsleistung kann von Arbeitslosen ab 60 Jahren beansprucht werden. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50‘000 Franken (für Alleinstehende) und 100‘000 Franken (für Ehepaare) betragen. Zum Reinvermögen zählen auch Pensionskassenguthaben, soweit sie einen noch festzulegenden Betrag übersteigen. Die Überbrückungsrente soll begrenzt sein. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3400 Betroffenen.

Ich betreue als Job Coach für eine Fach- und Beratungsstelle ein Projekt 50plus und erlebe im Beratungsalltag, wie schwierig es ist, kurz vor dem Rentenalter noch eine neue Arbeitsstelle zu finden. Ein Komitee mit sechs SVPlern im Co-Präsidium will nun das Referendum ergreifen, bis zum 8. Oktober müssen sie 50'000 Unterschriften einreichen. 

Das Komitee spricht nun anstelle einer Überbrückungsrente von einer Entlassungsrente. Sie bemängeln, dass die vom Parlament gutgeheissene Lösung Unternehmen animiere, ältere Arbeitnehmende auf die Strasse zu stellen und durch billigere und jüngere Arbeitskräfte zu ersetzen. Es handle sich um eine Symbolbekämpfung welche nichts gegen die Altersarbeitslosigkeit erreiche. 

Auf dem Unterschriftenbogen steht denn "Wer seine Stelle verliert will wieder Arbeit, keine Rente!". Ausserdem "Keine staatlichen Lösungen im Giesskannenprinzip". Wie sehr staatliche Hilfen in der Krise notwendig sind, hat gerade die Kurzarbeitsentschädigungen und weitere finanzielle Hilfen während dem Lockdown gezeigt. Auch SVP-Unternehmende haben davon profitiert. Ihr Allvater Alt-Bundesrat Blocher verlangt ebenfalls staatliche Hilfe, indem er rückwirkend Rentenansprüche geltend macht. 

Die Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden hat in der Corona-Krise stark zugenommen. Ein Drittel der über 60-Jährigen findet keine neue Anstellung. Natürlich sollte die Priorität auf dem Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt liegen. Entsprechende Ideen für Massnahmen werden von diversen Seiten eingebracht. Eine Idee der SVP fehlt, es ist halt immer einfacher etwas abzulehnen, als eine konstruktive Idee einzubringen. 

Die jetzt ausgehandelte und vom Parlament gutgeheissene Überbrückungsrente, ist ein Kompromiss der Sozialpartner. Er ist nur ein Schritt von einem Massnahmenpaket, aber eben ein sehr wichtiger. Plakative Sprüche helfen älteren Stellensuchenden gewiss nicht. Und die Überbrückungsrente ist definitiv keine Entlassungsrente. Sie ist ein wichtiger Bestandteil zur Verminderung von Altersarmut. Meine Unterschrift wird auf dem Unterschriftenbogen fehlen und mein NEIN zum Referendum ist gewiss.