Im Zusammenhang mit der Minarettinititative schrieb Babette Sigg Frank, Präsidentin CVP-Frauen Schweiz am 24.11.2009:
„Die Gleichstellung von Frau und Mann ist nicht verhandelbar. So wie sich christliche Religionsgemeinschaften den Ansprüchen der Frauen stellen müssen, so müssen auch andere Religionsgemeinschaften hier bei uns in der Schweiz die Grundrechte der Frauen aufnehmen und umsetzen. Das fordern wir! Denn wer die Unterordnung eines Geschlechtes praktiziert, verteidigt oder sich nicht von dieser Forderung distanziert, verstösst gegen eines der grundlegenden Verfassungsprinzipien der Schweiz. „
Ihre Worte richteten sich an muslimische Frauen und Männer. Wieso richten die CVP-Frauen nicht gleiche Forderungen und Ermahnungen mit mehr Vehemenz an die katholische Kirche?
Im Herbst 2014 stimmten die katholischen Stimmberechtigten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft über zwei kirchliche Gleichstellungsinitiativen ab. Mit grosser Mehrheit entschieden sich die katholischen Basler für die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt, also unabhänging von Zivilstand und Geschlecht.
Wir haben nun das Jahr 2017 und die Gleichstellung der Frau ist seit 1981 in der Verfassung verankert. Die katholische Kirche hat den Entscheid der katholischen Stimmberechtigten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft missachtet und missachtet die verfassungsmässig verankerte Gleichstellung der Frau in der Schweiz. Papst Franziskus hat entschieden, dass das Thema Frauen und das Priesteramt für seine Amtszeit endgültig vom Tisch ist. Er bezieht sich dabei auf Papst Johannes Paul II welcher erläuterte, dass erstens Jesus nur Männer als Apostel in seine Nachfolge berufen hat; zweitens habe die katholische Kirche es immer so gehalten wie Jesus, drittens halte das kirchliche Lehramt an der Auffassung fest, dass der Ausschluss von Frauen von der Priesterweihe nicht im Widerspruch zu dem Heilsplan Gottes stehe. Diese Begründungen, so Johannes Paul II. weiter, müssten von allen katholischen Christen als bindend angesehen werden.
Die Unsichtbarkeit der Frau im christlichen Bereich ist wohl kaum gottgewollt, vielmehr eine Folge patriarchaler Zeitumstände. Beim Ausschluss der Frau vom Priesteramt wurde bisher stets mit der Religionsfreiheit argumentiert. Eine Freiheit welche wie die Gleichstellung der Frau in der Verfassung verankert ist. Bei den Vielehen wurde entschieden, dass das staatliche Recht vom Verbot der Vielehe vor der Religionsfreiheit steht. Würde eine Frau ihr Recht vor Gericht einfordern, müsste abgewägt werden welcher Verfassungsgrundsatz wichtiger ist; die Religionsfreiheit oder die Gleichstellung der Frau. Die katholische Kirche hat zugegeben und 1992 mit der Rehabilitierung von Galileo Galilei auch bestätigt, dass die Erde keine Scheibe ist, sondern rund. Sie müsste nun endlich auch einen Schlussstrich ziehen und eine veraltete patriarchalische Grundhaltung revidieren. Die Erde bewegt sich, und so kann sich auch die katholische Kirche bewegen. Wo bleibt der Mut der CVP Frauen, wo bleibt der Mut der emanzipierten Frauen, diese Diskriminierung endlich Geschichte werden zu lassen?
Was macht die Römisch-Katholische Kirche?
Die Frauenordination ist seit Papst Johannes Paul II. wieder in weite Ferne gerückt und Papst Benedikt XVI hat sie ex cathedra für immer ausgeschlossen. Nun könnte man sagen, das ist das Problem der Römisch-Katholischen Kirche, nicht das Problem der Schweiz als Staat, der in seiner Verfassung die Diskriminierung der Frau expressis verbis verbietet. Diese Ansicht der Verhältnisse ist nicht länger haltbar. Nicht nur weil die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz formell als öffentlich-rechtliche Institution anerkannt ist, der Staat zieht für diese frauendiskriminierende Kirche auch Steuern ein. Die sogenannt „freien Kirchen“ handhaben die Frauenordination unterschiedlich. In vielen ist sie längst zugelassen (Methodistinnen, Quäker/innen, Christengemeinschaft, u.v.a.). Andere verweigern sie (Adventist/innen, Mormon/innen, Neuapostol/innen, Zeug/innen Jehovas, u.v.a.). Diese Kirchen sind aber frei, da sie privatrechtlich organisiert sind und der Staat für sie keine Steuern einzieht.
Was könnte das Recht bewirken?
Wenn die Römisch-Katholische Landeskriche am frauendiskriminierenden Verbot der Frauenordination festhalten will, dann muss sie sich privatrechtlich organisieren, so dass der Staat keine Kirchensteuer mehr einziehen kann. Dass der Staat – der Bund ebenso wie die Kantone – und die Römisch-Katholische Kirche so eng zusamenarbeiten, obwohl die eine Seite, die Kirche, verfassungswidrige Regelungen aufrechterhält, kann nicht länger geduldet werden.
Was können Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirche bewirken?
Auf dem politischen Weg via CVP-Parlamentarier/innen die Umsetzung der Gleichstellung und die privatrechtliche Organisation der R.-Kath. Kirche fordern. Von der Kirchgemeinde Angestellte Katholik/innen klagen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen ihre R.-Kath-Arbeitgeberin.
Bischof Huonder: In der NZZ am Sonntag vom 13. Mai war zu lesen, dass auch der erzkonservative Churer Bischof Vitus Huonder mit einer deutlicheren Trennung von Staat und Kirche liebäugelt (Es ging bei dieser Nachricht um die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich). Bischof Huonder hat erkannt, dass seine extrem Rom-treue Haltung mit der modernen Staatsauffassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht mehr kompatibel ist.
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- CVP Frauen
- Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Kanton Zürich
- Diverse Interessierte via e-mail und per Postversand
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