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Ammenmärchen über Sozialhilfe

"Die SVP macht Flüchtlinge reicher, als sie sind" titelt der Tagesanzeiger. "Eine Stammtischthese findet den Weg ins Bundeshaus: Asylsuchende erhielten mehr Geld als Schweizer AHV-Rentner. Mit der Realität hat das wenig zu tun", ist weiter zu lesen. Selbst SVP Nationalrätin Barbara Steinemann, Mitglied der Sozialbehörde von Regensdorf ZH muss zugeben, dass dies so nicht stimmt. Stammtischgepoltere ist das eine, aber wenn selbst Roger Köppel mit seiner rechtspopulistischen Weltwoche versucht, solche Ammenmärchen unters Volk zu mischen, dann hat das System. Der stete Tropfen höhlt den Stein, und mit den Fakten nehmen es die Rechtspopulisten nicht so genau. 

 

Fakt ist: Asylsuchende mit Wegweisungsentscheid haben nur noch Anrecht auf Nothilfe. Und vorläufig Aufgenommene haben gemäss dem Entscheid des Zürcher Stimmvolkes seit diesen Sommer nur Anrecht auf Asylfürsorge und nicht Sozialhilfe. Der Grundbedarf liegt 30% tiefer als bei der Sozialhilfe. Zudem sieht weder der Bezug von Asylfürsorge noch Sozialhilfe den Erhalt von Ergänzungsleistungen vor. AHV-Rentner haben wenn sie ihre Lebenshaltungskosten nicht selber decken können, hingegen Anrecht auf die Ergänzungsleistung EL. 

 

Wegen Einzelfällen werden ganze Systeme in Frage gestellt. Bei Einzelfällen von Sozialhilfebetrug wird etwa das ganze Sozialhilfesystem als nichtfunktionierend dargestellt. Aktuell poltert Nationalrat Andreas Glarner auf seinem Facebook-Profil über die afrikanischen Füchtlinge, welche eine spanische Enklave auf afrikanischem Boden gestürmt haben. Als ob die 600 Flüchtlinge die gesamte Flüchtlingspolitik beeinflussen würden. 

 

Es ist wichtig, dass die Tagespresse Falschmeldungen von SVP Protagonist_innen aufdeckt. Leider greifen auch Tageszeitungen wie der Blick immer wieder zu populistischen Meldungen und unterhöhlen damit einen wahrheitsgetreuen Journalismus. "Sozialamt finanzierte Kaufsüchtige" stand diesen Sommer in grossen Buchstaben an der Werbetafel für den Blick. "Bern - Schockierender Fund in einer Berner Sozialwohnung: Francesca T. (t59) hinterlässt bei ihrem Tod neue Kleider im Wert von 100'000 Fr. Abgepackt in Müllsäcken. Das Sozialamt hatte ihr aus Platzmangel sogar eine grössere Wohnung gegeben" steht weiter. Ein Verwalter wird kurzerhand zum Experten für Mode und Luxusgüter ernannt. Die Zahl 100'000 macht sich ja auch gut als Schlagzeile. 

Ausserdem steht "Die Italienerin Francesca T. (t59) lebte in Bern von Sozialhilfe. 1047 Franken erhielt sie monatlich aus der Staatskasse. Darin inbegriffen: 100 Franken Integrationszulage, obwohl sie in Bern aufwuchs und lupenreines Bärndeutsch sprach". Als ob die Integrationszulage etwas mit dem Migrationshintergrund von Francesca T. zu tun hätte. Hätte die Blick-Journalistin oder -Journalist kurz einen Blick in die SKOS Richtlinien geworfen, hätte sie/er schnell erkannt, dass die Integrationszulage im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm stand und nicht mit dem Migrationshintergrund zu tun hatte. 

 

Vor lauter Bäumen sollte man den Wald doch noch im Blickwinkel halten und bei der Wahrheit bleiben.