Nein zu diesem Zensurgesetz! titelt die EDU und die junge SVP. Sie reichten das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ein. Und die Schweizer Bevölkerung wird voraussichtlich am 24. November über den Diskriminierungsschutz abstimmen. Das Referendumskomitee begründet ihre Ablehnung mit folgenden drei Hauptargumenten:
- Minderheitenschutz braucht keine Zensur. Statt Klagewellen zu riskieren und legitime Meinungen zu kriminalisieren, sagen wir: Nein zu diesem unnötigen Zensurgesetz!
- Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz schon heute verpönt. Dazu braucht es keine Sprach- und Denkverbote. Also: Hände weg vom freien Wort!
- Gleichgeschlechtlich empfindende Menschen sind gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Sie haben es nicht nötig, per Gesetz zur vermeintlich schwachen Minderheit degradiert zu werden.
Die Dachverbände LOS und Pink Cross hingegen werden sich gegen dieses Referendum engagieren, um für den Diskriminierungsschutz von Lesben und Schwulen durch die Antirassismusnorm zu kämpfen. Die bisherige Strafnorm bezieht sich auf Rasse, Ethnie und Religion und soll nun um den Aspekt der sexuellen Orientierung erweitert werden. LOS und Pink Cross stellen fest, dass die Strafnorm ein sicheres Leben für Lesben, Bisexuelle und Schwule gewähre. Es sei ein Schutz für eine verletzliche Gruppe. „Homohass führt dazu, dass Lesben, Bisexuelle und Schwule noch immer tätlich angegriffen werden“, so Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. Pink Cross schreibt, dass mehrere Quellen davon berichteten, dass die Referendums-Initiant*innen in diversen Kantonen Unterschriften gesammelt haben unter dem Vorwand, das Referendum sei GEGEN Homophobie - anstatt eines Referendums, das den Schutz vor Homophobie bekämpft.
Im Februar 2017 berichtete das Schweizer Fernsehen, dass gemäss der Helpline des Schwulen-Dachverbandes Pink Cross innert drei Monate über 100 Übergriffe gemeldet worden sind. Fast jeden Tag werde in der Schweiz eine Person wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Opfer von Gewalt.
„Blanker Schwulenhass“ titelte der Sonntagsblick am 7. April und widmete sieben Seiten dem Thema. Ein Artikel widmete sich den Kommentaren im Netz nach dem Heiratsantrag von Sven Epiney. 172 Kommentare musste Blick wegen ihrem Inhalt deaktivieren. Ein Leser wird zitiert: „Ich sage nur Sodom und Gomorrah!“. Auf Rückfrage von Sonntagsblick reagierte er: „Homosexualität ist eine Verfehlung. Und man gibt ihr auch noch eine Plattform“, rechtfertigt er sich. „Niemand traut sich mehr, etwas dagegen zu sagen.“ Weitere Kommentare: „Nahm er ihn in den mund?“, „Ich feier jedes Land dass bei solchen zusammenschlüssen diesen personen das licht ausmacht“, Wird Zeit das sich dieser kranke Teil der Gesellschaft von uns löst. Kann man die nicht auf dem Mond aussetzen? Einfach nur verletzlich“.
Weiter titelt Sonntagsblick „Homohasser kommt davon“. Ein Führungsmitglied der rechtsextremen PNOS wurde von Pink Cross und 245 Privatklägern wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung angezeigt. Einer der Privatkläger war ich, weil ich fest der Meinung war und bin, dass die verletzenden und diskriminierenden Aussagen so nicht veröffentlicht werden durften. Das sehe ich nicht als Zensur, wie rassistische Äusserungen müssen sie strafbar werden. Dass das Verfahren gegen den Rechtsextremen eingestellt wurde, zeigt mir, dass es den Diskriminierungsschutz eben doch braucht. Der PNOS-Funktionär hatte unter anderem gefordert, dass Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten werden soll. Homosexuelle sollen sich heilen lassen. Und sie sollen eine „Homo-Steuer“ bezahlen, er wirft Homosexuellen vor, sie würden Pionierarbeit für Pädophilie leisten.
Pink Cross hält fest: „Homo-Hass ist heute erlaubt. Denn heute ist es in der Schweiz ungestraft möglich, gegen Lesben und Schwule zu hetzen. Mit dem neuen Gesetz, das vom Parlament angenommen wurde, würde sich das ändern. Der Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung würde unter Strafe gestellt.“.
Die EDU und die junge SVP sehen es als Zensur wenn sie nicht öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufrufen dürfen. Genau, das verbieten die bestehenden Artikel und die Erweiterung des Parlamentes von Art. 261bis des Strafgesetzbuches und Art. 171cAbs 1 des Militärstrafgesetzes. Ich hoffe eine Mehrheit der Schweizer Bürger*innen sieht das anders!
Die Gesetzesartikel im Detail:
Strafgesetzbuch
Art. 261bis (Diskriminierung und Aufruf zu Hass)
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Militärstrafgesetz
Art. 171c Abs. 1 (Diskriminierung und Aufruf zu Hass)
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft
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