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Altersarmut ist weiblich

"Möchte ich wirklich bis 65 arbeiten? Reduziere ich vorher mein Arbeitspensum? Möchte ich mein Pensionskassengeld als Rente oder als Einmalauszahlung? Wie beziehe ich die Gelder aus meinen 3a-Konten? Das sind Fragen, welche sich viele Menschen hier in der Schweiz gar nicht stellen müssen. Denn ihre Realität sieht anders aus", schreibt Nationalrätin Yvonne Feri auf www.armutinfo.ch.

 

Die Pro Senectute veröffentlichte statistische Zahlen bis zum Jahr 2016. Diese sprechen eine deutliche Sprache. 2008 bezogen 159'000 Renter*innen Ergänzungsleistungen. 2016 waren es bereits 201'100. 2012 lebten 29.3 Prozent der Rentner*innen von AVH und EL. Nur gerade 1.6% hatten zusätzlich zu der AHV auch noch BV und 3a.  

 

Armut im Alter nimmt statistisch gesehen kontinuierlich zu. Jede/r achte Rentner*in ist heute davon betroffen. 2012 bezogen 18.6 Prozent der Rentner EL, hingegen 38.4 Prozent der Rentnerinnen. Wie kommt es zu diesem deutlichen Unterschied? Wieso sind Frauen so viel härter davon betroffen? Schlechte Löhne und unbezahlte häusliche Arbeit sind die Gründe. Mit häuslicher Arbeit ist auch die Kinderbetreuung gemeint. 

 

Zwar sind heute 72 Prozent der Frauen im Erwerbsalter berufstätig. Aber sechs von zehn Frauen arbeiten Teilzeit, ein Drittel weniger als 50 Prozent. Die Kinderbetreuung wird auch heute noch zu einem Grossteil vor allem von Frauen gewährleistet. Ein tiefes Pensum kann bei der Pensionierung sehr problematisch werden. Die meisten Frauen mit kleinem Pensum erhalten oft die Minimalrente von 1'175 Franken. Besser gestellt sind glücklicherweise heute Frauen mit gut verdienenden Männern, die mehr als ein durchschnittliches Einkommen von derzeit 84'600 Franken verdienen. Denn dann erhält das Ehepaar eine Vollrente. Aber wir haben das Jahr 2019 und die Gleichstellung sollte nun wirklich umgesetzt sein. Eine Abhängigkeit vom Einkommen des Ehemannes halte ich nicht für zeitgemäss. 

 

Oft sind Frauen auch bei mehreren Arbeitgebenden teilzeitbeschäftigt. Wenn dann der Bruttolohn je unter CHF 21'150 Franken liegt, dann ist man bei keinem der beiden Arbeitgebenden bei einer Pensionskasse versichert. 

 

Das Referendum gegen den AHV-Steuerdeal wurde eingereicht (NEIN zum Kuhhandel) und die Schweizer Bevölkerung wird darüber zu entscheiden haben. 

 

Die Reform sähe vor, dass neu der nicht versicherte Jahreslohn 40 Prozent beträgt. Mindestens aber 14'100 Franken und höchstens 21'150 Franken. Damit würden alle einen höheren versicherten Lohn und damit mehr Lohnbeiträge und Alterskapital erhalten. Am meisten würden Kleinverdiener*innen davon profitieren. Also Monatslöhne unter 4'100 Franken. Dies durch den prozentualen Abzug, bei ihnen führte der fixe Koordinationsabzug bisher zu einer tiefen Rente. Auch die Rente von Teilzeitangestellten würde damit künftig wesentlich höher ausfallen. Bei den Teilzeitangestellten würde künftig die Benachteiliugung, dass der volle Koordinationsabzug zu einer sehr tiefen Pensionskassenrente führt, entfallen. 

 

Es geht also in die richtige Richtung. Aber reicht das um die Altersarmut und insbesondere die Altersarmut von Rentnerinnen zu stoppen? 

 

Ich bin mir noch nicht schlüssig ob ich für den AHV-Steuerdeal stimmen werde. Dieser "Kuhhandel" missfällt mir doch sehr. Zudem ist die Altersarmut zu wenig in der Reform bedacht. Und eine Anhebung des Rentenalters von Frauen auf 65 sehe ich erst als eine gute Idee, wenn die Gleichstellung auch in der Lohngleichheit umgesetzt ist.