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Das Covid-19-Gesetz - wichtige Weiterführung von rettenden Massnahmen

Aktuell wird in der Herbstsession von National- und Ständerat das Covid-19-Gesetz debattiert. Genauer: Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie.

 

Das Gesetz ist von grösster Wichtigkeit, da die vom Bundesrat erlassenen Verordnungen zu den Corona-Massnahmen nach einem halben Jahr automatisch ausser Kraft treten. Das Gesetz regelt die Massnahmen, welche die Bewältigung der Krise weiterhin erfordert.

 

Im Detail regelt das Gesetz Folgendes:

  • Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung
  • Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes
  • Massnahmen im Ausländer- und Ayslbereich
  • Justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen
  • Massnahmen im Bereich von Versammlungen von Gesellschaften
  • Insolvenzrechtliche Massnahmen
  • Massnahmen im Kulturbereich
  • Massnahmen im Medienbereich
  • Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls
  • Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung

Massnahmen wie die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, die Verlängerung der Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung und Entschädigung des Erwerbsausfalles waren in der Krise notwendig und sie sind es weiterhin. Für die Wirtschaft und die Arbeitnehmenden! Ein Wegfallen dieser stützenden Massnahmen würde Existenzen bedrohen. Das geplante Gesetz ist zeitlich auf zwei Jahre befristet und der Bundesrat soll von der Erweiterung seiner Befugnisse nur so lange Gebrauch machen dürfen, wie es notwendig ist.

 

Die Gegnerinnen und Gegner sammeln Unterschriften für ein Referendum und begründen es damit, dass der Bundesrat ohne Not seine Notrecht-Kompetenzen verlängern und gesetzlich verankern will. Sie vergessen dabei, dass der Schaden für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende immens grösser gewesen wäre oder sein wird, wenn die gesetzliche Grundlage fehlt.

 

Immer wieder wird als Argument die Impfpflicht aufgeführt. Das Covid-19-Gesetz ändert in dieser Hinsicht aber nicht die bestehende gesetzliche Grundlage. Diese wird im Epidemiegesetz geregelt, das die schweizerische Stimmbevölkerung 2013 deutlich angenommen hat. Dieses trat 2016 in Kraft. Der Bundesrat hat seit 2016 die Möglichkeit gemäss Artikel 6 des Epidemiegesetzes ein Impfobligatorium bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und besonders exponierten Personen (wie etwa Personal im Gesundheits- und Pflegebereich) zu verfügen. Das ist nicht neu und wird auch im Covid-19-Gesetz nicht neu geregelt. Ein Impfzwang besteht aber nicht, niemand kann gegen seinen Willen geimpft werden.

 

Gegnerinnen und Gegner des Covid-19-Gesetzes vergessen, dass die Massnahmenpakete welche der Bundesrat im März und nachfolgend beschloss, für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für Tausende von Arbeitnehmenden die notwendige Rettung war. Dies hat nichts mit Diktatur und Regime zu tun. Und der Souverän wird nicht ausgeschaltet, das Gesetz wird zwar dringlich erklärt, untersteht aber dem fakultativen Referendum.

 

Persönliche Anmerkung: Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass es nicht ohne den Staat geht. Und nein, ich kann keine Diktatur oder ein Regime erkennen. Die Massnahmen waren meiner Meinung nach verhältnismässig. Natürlich wird es notwendig sein, diese zu analysieren, schon alleine um daraus für spätere Krisen zu lernen. Wir alle, auch der Bundesrat, waren in einer Ausnahmesituation. Die Vorwürfe von Corona-Skeptiker*innen, Corona-Leugner*innen und Verschwörungstheoretiker*innen kann ich daher nicht verstehen und hoffe wir können wieder zu Solidarität und Zusammenhalt finden, denn die Krise wird uns noch einige Monate beschäftigen.