"Bist du geimpft?"

Eine kurze Frage, welche aber zu langen und teils heftigen Diskussionen führen kann. Impfpflicht für Berufsgruppen? Generelle Impfpflicht oder gar Impfzwang? Die Diskussionen werden recht emotional geführt.

 

Nach einem sehr emotionalen Abstimmungskampf hat die schweizerische Stimmbevölkerung 2013 mit grosser Mehrheit dem Epidemiegesetz an der Urne zugestimmt. Darin festgehalten ist, dass der Bundesrat nach Anhörung der Kantone bestimmte Personen- und Berufsgruppen zu einer Impfung verpflichten könnte. Während Länder wie Frankreich und Griechenland inzwischen eine Impfpflicht für Personal im Gesundheits- und Pflegesektor eingeführt haben, hat der Bundesrat trotz der gesetzlichen Möglichkeit, wohl aus politischen Gründen, bisher darauf verzichtet.

 

Die WOZ sprach davon, dass die Impfung ein Privileg sei und fragte "Woher kommt eigentlich das Verständnis für Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen? Jeder habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob er sich schützen wolle, ist überall zu lesen." und weiter "Dass die dritte Infektionswelle gebrochen werden konnte, ist der Impfkampagne zu vedanken. Ohne die Vakzine lebten wir immer noch im Ausnahmezustand mit Lockdowns und harten Einschränkungen für das persönliche Leben."

 

Die Frage der WOZ scheint mir berechtigt zu sein. Wir konnten in der Vergangenheit Krankheiten wie die Pocken oder die Kinderlähmung dank der Impfung eliminieren. Deutschland hat am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebenskjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Maser-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

 

Es ist vielerorts zu lesen, dass es ein Grundrecht auf Selbstbestimmung gebe und die Impfung ein Eingriff in die körperliche Ingegrität sei. Aber was ist mit dem Recht auf Gesundheit?  Was wenn eine Person sich nicht impfen lassen kann und durch eine nicht geimpfte Pflegeperson infiziert wird, welche die Möglichkeit gehabt hätte sich  zu impfen?

 

Es wird auch heftigst darüber debattiert, wo das Impfzertifikat eingesetzt werden soll. Gegner*innen argumentieren, dass es keine Zweiklassengesellschaft geben dürfe. Aber haben wir diese nicht schon in anderen Bereichen? Wieso gibt es da keine vehemente Gegenwehr? Im Individualverkehr gibt es erste und zweite Klasse, in der Krankenversicherung gibt es Privat, Halbprivat und Allgemein... die Beispiele liessen sich endlos erweitern. Wieso sollte es gegerade in einer Pandemie keine Zweiklassengesellschaft geben? Zudem eine Zweiklassengesellschaft in der sich jede und jeder individuell entscheiden könnte in welche Klasse sie oder er gehören will?

 

Ist das Recht auf Selbstbestimmung so viel höher zu gewichten als das Recht, mit einer Herdenimmunität eine Pandemie zu beenden?

 

#geimpft #züriimpft #zueriimpft