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Was passiert bei einem Nein bei der Abstimmung über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes? Vorerst nichts!

Am 28. November 2021 stimmen wir unter anderem über das Covid-19-Gesetz, respektive über die Anpassungen vom März 2021 ab:

 

3.) Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) (AS 2021 153).

 

Aber was passiert eigentlich, wenn das Volk NEIN stimmt? Vorerst nichts!

 

Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden die Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Betroffen wären unter anderem die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung von Veranstaltern und es könnten ab 21. März 2022 keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden.

 

Wer also hofft, dass bei einem NEIN die Maskenpflicht, die Zertifikatspflicht oder andere Massnahmen per sofort wegfallen, wird enttäuscht sein.

 

Das heisst wohl, dass wir, egal wie die Abstimmung ausgeht, noch länger mit den Aufmärschen von Massnahmen-Gegner*innen, Freiheitstrychlern und Rechtsextremen leben müssen. Rechtsextreme erwähne ich deshalb, weil vermehrt auch Symbole aus dem Holocaust und der rechtsextremen Szene präsentiert werden. Auch zu sehen sind unter anderem der Judenstern, welcher die heutige Situation mit dem Holocaust vergleicht und diesen damit verharmlost.

 

Die Szene der Impf- und Massnahmengegner*innen radikalisiert sich zunehmend. Immer häufiger ist von Angriffen auf Impfbusse, Spitäler und andere medizinische Einrichtungen zu lesen. Mehrmals in den letzten Wochen musste die Polizei eingreifen. Ausserdem versuchten radikalisierte Massnahmen-Gegner*innen den "Sturm auf das Kapitol" nachzuahmen und versuchten es mit einem "Sturm auf das Bundeshaus". Die gewaltbereiten Extremist*innen wurden aber von einem grossen Polizeiaufgebot daran gehindert.

 

Bundesrat und Parlament argumentieren: "Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen."

 

Die Referendumsgegner*innen argumentieren: "Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen."

 

Von einer Spaltung der Gesellschaft kann nicht die Rede sein, natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen und wird der Ton in der Politik aber auch auf sozialen Medien rauer. Aber grundsätzlich sind die Massnahmen-Gegner*innen eine kleine aber laute Minderheit. Dass sie Hunderte oder gar Tausende zu den Demos mobilisieren, täuscht manchmal über diese Tatsache hinweg. Vergleichbar wie damals die Pegida-Bewegung in Deutschland.

 

Weder Wirtschaft, Verbände noch Parteien sind bereit grosse finanzielle Mittel für den Abstimmungskampf zur Verfügung zu stellen. Einzig die FDP hat eine finanzielle Unterstützung angekündigt, falls andere Parteien mitmachen würden.

 

SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP sagen JA zum Covid-19-Gesetz. Einzig die SVP ist für das Referendum, hadert aber noch mit finanzieller Unterstützung im Abstimmungskampf. Auch die Kassen des Vereins "Freunde der Verfassung" scheinen leer zu sein: "Wir haben das Geld, das wir durch Mitgliederbeiträge eingenommen haben, grösstenteils in den Abstimmungskampf für das erste Referendum gegen das Covid-Gesetz gesteckt", sagte Mediensprecher Michael Bubendorf zu 20 Minuten.

 

Man darf also gespannt sein, was das Volk an der Urne am 28. November 2021 entscheidet.