ü50

ü50 · 12. Juli 2020
Mit der vom Parlament gutgeheissenen Überbrückungsrente, sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose, möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Dies als ein Teil der Massnahmen gegen die Altersarmut. Ausser der Überbrückungsrente benötigt es weitere Handlungen um die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu erhalten und zu verbessern. Die Überbrückungsrente richtet sich nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistung.